SBI Nein

DEUTLICHES ZEICHEN FÜR DIE MENSCHENRECHTE

Xenia Hediger, Susanne Rudolf, Andrea Huber und Lea Schreier von der Geschäftsstelle Schutzfaktor M - die Allianz der Zivilgesellschaft feiern das deutliche Zeichen der Schweizer Bevölkerung für die Grundrechte. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Einzelpersonen und Organisationen, die sich gemeinsam mit uns für unsere Grundrechte stark gemacht haben.

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Die Allianz der Zivilgesellschaft / Schutzfaktor M ist ein Zusammenschluss von 120 Organisationen und gegen 11'000 Einzelpersonen, die sich politisch und gesellschaftlich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz engagieren. Ziel der Kampagne ist es, dass die so genannte SVP-Selbstbestimmungs-Initiative abgelehnt wird.

Diese von der Allianz als "Selbstbeschneidungs-Initiative" betitelte Initiative zielt darauf ab, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Garantin für den Grundrechtsschutz auszuhebeln. Sie beschneidet damit die Menschenrechte und den Rechtsschutz für alle Menschen in der Schweiz. Das darf nicht passieren.

NEIN ZUR SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE

GEFÄHRLICHER ETIKETTENSCHWINDEL

Die Volksinitiative mit dem Titel „Schweizer Recht statt fremde Richter“, wird von den Initianten auch als „Selbstbestimmungs-Initiative“ betitelt. Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung erreicht sie, dass die Europäische Menschenrechtskonvention wirkungslos wird. Wir nennen sie deshab auch Anti-Menschenrechtsinitiative. Unsere Rechte würden darum mit der Annahme der Initiative massiv beschnitten. Es ist eine Selbstbeschneidungs-Initiative über die wir am 25. November abstimmen.

SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE VÖLKERRECHT

Renate Howald Moor versprach ihrem Mann am Sterbebett, für Gerechtigkeit zu kämpfen. Er war an Asbestlunge erkrankt, weil sein Arbeitgeber ihn nicht genügend geschützt hatte. Er wollte gegen ihn klagen, hatte aber keinen Zugang zum Gericht, weil das bestehende Gesetz eine Verjährungsfrist von nur 10 Jahren vorsah. Es dauert aber viel länger, bis diese Krankheit überhaupt ausbricht. Dank dem Engagement von Frau Moor und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg mussten die Verjährungsfristen angepasst werden. Hier können Sie weitere Geschichten lesen Wir verlieren unseren Rechtsschutz Mit Annahme dieser SVP Initiative hätten wir keine Möglichkeit mehr, uns gegen solche Ungerechtigkeiten wirkungsvoll zu wehren. Denn Urteile aus Strassburg hätten nur noch symbolischen Charakter. Bisher ist Russland das einzige Land, welches in der Verfassung festschreibt, die Urteile des Gerichtshofes seien nicht bindend. Wir sind gut auf Kurs in Sachen Menschenrechten. Aber auch das Bundesgericht macht Fehler. Nur in 1.6% der Fälle, die nach Strassburg gelangen, wird die Schweiz gerügt. Doch dank diesen wenigen Urteile konnten wichtige Lücken in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung geschlossen werden. Beispiele lesen

Dem Bundesgericht werden die Hände gebunden

Mit Annahme der SVP Selbstbestimmungsinitiative wird die EMRK als Garantin für unsere Grundrechte wirkungslos. Die Initianten lancieren immer wieder Volksinitiativen, welche gegen die in unserer Verfassung garantierten Grundrechte verstossen. Und es gibt Gesetze, welche nicht grundrechtskonform sind. Das Bundesgericht kann zwar die Verfassung nicht korrigieren, wenn sie gegen ein Grundrecht verstösst. Denn wir kennen in der Schweiz kein solches Verfassungsgericht. Es kann aber, wenn Personen aufgrund eines menschenrechtswidrigen Gesetzes verurteilt werden, auf die EMRK zurückgreifen, um die Rechte eines Individuums zu schützen. So kann das Urteil einer Vorinstanz umgestossen werden. Die EMRK ist so etwas wie eine Rechtsschutzversicherung für uns alle. Darum hat die Schweiz die EMRK 1974 ratifiziert. Annahme der Initiative verschiedet sich die Schweiz von diesem europäischen Mindesstandard für Menschenrechte.

Angriff auf die Demokratie abwehren

Ein intakter Menschenrechtsschutz und ein starker Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten sind Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Die Initiative der SVP greift dieses Fundament an und gefährdet damit unser Erfolgsmodell Schweiz. Wir lassen uns nicht täuschen.

ANTI-MENSCHENRECHTSINITIATIVE

Die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" will unsere Menschenrechte beschneiden. Die Initiant_innen haben es ganz klar auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) abgesehen. Diese würde mit Annahme der SVP Anti-Menschenrechtsinitiative wirkungslos als Rückversicherung für unsere Grundrechte. Die SVP-Exponenten behaupten, es reiche, wenn die Menschenrechte in der Bundesverfassung verankert sind. Wir sind jedoch alle auf die EMRK als Garantin unserer Grundrechte angewiesen. Und auf die Möglichkeit, zum Schutz unserer Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Diese Urteile hätten künftig nur noch symbolischen Charakter. Warum ist die EMRK so wichtig für uns?

Die Menschenrechte sind nicht in Stein gemeisselt

In der revidierten Bundesverfassung, die 1999 von Volk und Ständen angenommen wurde, ist der Grundrechtskatalog der EMRK enthalten. Man wollte so einen Mindeststandard an Menschenrechten in der Verfassung verankern. Das ist zwar gut, reicht aber nicht aus, denn es gibt in unserem System eine Sicherheitslücke. Unser Modell der direkten Demokratie ermöglicht es einer Mehrheit, mittels Volksinitiative die Verfassung so zu ändern, dass sie die Grundrechte einer Minderheit schwächt. Das kann zu Situationen führen, in denen die Verfassung einander widersprechende Bestimmungen erhält. Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht, das prüft, ob Gesetze in Einklang mit der Verfassung stehen/ konform mit völkerrechtlichen Verträgen sind. Mit der EMRK hat das Bundesgericht aber ein unersetzliches Instrument, um die Grundrechte schützen, wenn diese durch ein Bundesgesetz verletzt werden.

Was die Stimmberechtigen oder das Parlament entscheiden könnten

Was, wenn die Stimmberechtigten entscheiden würden, dass Sozialhilfeempfängerinnen zwangssterilisiert werden sollen? Oder wenn das Parlament ein Gesetz erlassen würde, welches Journalisten verbietet, über gewisse Themen zu berichten? Obwohl dies gegen die Grundrechte unserer Verfassung verstossen würde, könnte eine solche Zwangsmassnahme theoretisch eingeführt oder eben ein Gesetz entsprechend abgeändert werden. Von einzelnen Änderungen ist immer nur eine Minderheit betroffen. Und diese gilt es zu schützen. Jeder von uns gehört je nach Fragestellung einer Minderheit an. Eine Minderheit, die gar nicht mitreden kann bei Abstimmungen, sind die 23 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung ohne Schweizer Pass. Auch deren grundlegende Menschenrechte dürfen nicht von einer Mehrheit der Stimmberechtigten geschwächt werden.

Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt unsere Rechte

kaesekatze_byjoonas.ch_.png Damit solche Szenarien nicht eintreten, ist die Schweiz zusammen mit weiteren 46 Mitgliedstaaten dem Europarat beigetreten. Alle diese Staaten haben sich der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet. Die EMRK definiert die grundlegenden Menschenrechte. Auch in der Schweiz müssen alle Gerichte und staatlichen Behörden die EMRK einhalten. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Über die Einhaltung der Konvention wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), mit Richterinnen und Richtern aus allen Mitgliedstaaten. Auch in der Schweiz kann jede Person, die der Ansicht ist, ihre Menschenrechte seien durch ein Urteil des Bundesgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts (letzte nationale Instanz) verletzt worden, können beim EGMR in Strassburg eine Beschwerde einreichen. Stellt dieser fest, dass ein Urteil die in der EMRK definierten Menschenrechte verletzt, muss dieses Urteil im jeweiligen Land angepasst werden. Das passiert jedoch nur in 3 von 200 Fällen. Die Schweiz ist gut auf Kurs in Sachen Menschenrechte, aber nicht perfekt. Siehe dazu ausgewählte Urteile.

FREMDE RICHTER INITIATIVE?

Die SVP Initiative richtet sich nicht gegen "fremde Richter", sondern gegen das Schweizer Bundesgericht Die Initianten stossen sich daran, dass das Bundesgericht in Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unsere Grundrechte schützt. Sie sprechen davon, das Bundesgericht hätte damit einen "kalten Staatsstreich" gemacht. Das ist Unsinn. Das Bundesgericht ist an die EMRK gebudnen, weil die Schweiz die Konvention ratifiziert hat - aus freien Stücken und demokratisch. Die Schweiz verpflichtete sich 1974 diesem europäischen Mindesstandard. Und genau diesen verteidigt das Bundesgericht, wenn zum Beispiel aufgrund von Volskinitiativen Gesetze entstehen, welche gegen unsere Menschenrechte verstossen. Die trügerische "Selbstbestimmunginitiative" will dem Bundesgericht einen Riegel schieben. Sie greift damit den Grundrechtsschutz, die unabhägigen Justiz und damit unsere Demokratie im Kern an.

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Dank der EMRK sind wir besser geschützt

Dank der EMRK werden Lücken in unseren Gesetzen oder Ungenauigkeiten in der Rechtsprechung sichtbar und können korrigiert werden. Dank der EMRK und den Urteilen des EGMR gab es zahlreichen verfahrensrechtliche Fortschritte. Ein Beispiel: Das in Art. 5 EMRK und Art. 6 EMRK enthaltene Recht auf anwaltliche Vertretung, auf einen unabhängigen Richter oder auf ein faires Verfahren haben sowohl das Zivil- als auch das Strafprozessrecht in der Schweiz beeinflusst und die Rechte des Einzelnen gestärkt. Unsere bewegenden Porträts aus der Serie "Meine Geschichte, mein Rechte" zeigen, was es bedeutet, wenn Menschen für ihre Grundrechte kämpfen müssen. Dass die Urteile des EGMR sowie die EMRK als wichtig angesehen werden, beweist auch die Vielfalt der Organisationen (https://www.tarif-lettre.com/colissimo-international), die sich als Partner in der „Allianz der Zivilgesellschaft“ gegen die trügerische "Selbstbestimmungsinitiative" engagieren

Unsere Richter_innen in Strassburg

Die Richter_innen des EGMR stehen in einem ähnlichen Verhältnis zu unseren Bundesrichter_innen wie diese gegenüber kantonalen Gerichten. Sie werden von der parlamentarischen Versammlung des Europarates demokratisch gewählt. Jeder der 47 Mitgliedstaaten stellt eine Richterin oder einen Richter. Sie repäsentieren nicht ihren Staat, sondern stellen sich in den Dienst der 700'000 Millionen Menschen in Europa. Wir alle haben das Recht zu klagen, wenn wir unsere Rechte im eigenen Land verletzt sehen. Bei Schweizer Fällen ist immer die Schweizer Richterin dabei, um sicherzustellen, dass den nationalen Begebenheiten und Besonderheiten in der Urteilsfindung Rechnung getragen wird. Die Pluralität des EGMR ist ein Garant dafür, dass jeder Fall mit der nötigen Distanz und Unabhängigkeit beurteilt wird. Umstrittene Fragen wie die Verjährungsfristen für Schadenersatzklagen von Asbestopfern, die fehlende gesetzliche Grundlage für Observationen durch Versicherungen oder die Diskriminierung von Frauen bei der IV-Berechnung (gemischte Methode) waren in der Schweiz schon lange problematisch. Es brauchte aber die Urteile des EGMR, damit diese Probleme konkret angegangen wurden. Mehr zur Anti-Menschenrechtsinitiative hier.

FAKTENCHECK

Die Top 6 Falschbehauptungen der SVP zu den Konsequenzen für den Menschenrechtsschutz

  1. «Die Selbstbestimmungs-Initiative schwächt die Menschenrechte nicht.»

Doch, das tut sie: Mit einer Annahme der Initiative wird die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausser Kraft gesetzt als Mindeststandard für unsere Menschenrechte. Klagen gegen Verletzungen von Grund- oder Menschenrechten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werden wirkungslos. Das Bundesgericht könnte künftig unsere Grundrechte nicht mehr schützen gegen grundrechtswidrige Gesetze. Die Initianten wollen die EMRK loswerden, weil uns die Konvention vor menschenrechtswidrigen Volksinitiativen schützt.

  1. «Die Menschenrechte sind bereits in der Bundesverfassung verankert, wir brauchen die EMRK nicht zusätzlich.»

Das stimmt leider nicht! Denn es gibt in unserem System eine Sicherheitslücke: Mit der direkten Demokratie kann eine Mehrheit der Stimmberechtigten an der Urne jederzeit die Grundrechte einer Minderheit beschneiden. Wir haben in der Schweiz kein Verfassungsgericht, das korrigierend eingreifen könnte. Aber wenn aufgrund einer Volksinitiative ein Gesetz gemacht oder angepasst wird, das die Grundrechte verletzt, kann das Bundesgericht im Einzelfall auf die EMRK zurückgreifen, um unsere Grundrechte zu schützen. Mit Annahme der sog. Selbstbestimmungsinitiative wäre das nicht mehr möglich.

  1. «Ja zur Selbstbestimmungsinitiative bedeutet ja zur direkten Demokratie.»

Unbegrenzte direkte Demokratie ist undemokratisch. Zu meinen, unsere Rechte würden gestärkt, indem wir den Einfluss der Stimmberechtigten auf das Parlament und das Bundesgericht stärken und so die Gewaltentrennung aushebeln, ist gefährlich: Ohne sicher verankerten Grundrechtsschutz, ohne Gewaltenteilung und ohne Rechtsstaatlichkeit droht die „Herrschaft des Volkes“ zu einer „Volksdiktatur“ zu werden. Die sog. Selbstbestimmungsinitiative sieht in ihrer Rückwirkungsklausel vor, dass auch bestehende Verträge von der Initiative betroffen sind. Das heisst, dass mit einem JA auch Verträge automatisch gebrochen oder gekündigt werden müssen, zu denen die Stimmberechtigten bereits ja gesagt hatten. Das untergräbt die direkte Demokratie.

  1. «Unser Ziel ist nicht die Kündigung der EMRK.»

Wirklich nicht? Sogar Ueli Maurer beantragte die Kündigung der EMRK am 19. November 2014 an der Bundesratssitzung (siehe SRF, 20.11.14). Das Argumentarium zur Initiative der SVP lässt auch keine Zweifel offen über deren Absicht: „Um den allfälligen Widerspruch zwischen Verfassung und EMRK zu beseitigen, muss gemäss Art. 56a des Initiativtextes ein Vorbehalt gegenüber der EMRK angebracht oder, wenn dies nicht möglich ist, die EMRK gekündigt werden.“ Vorbehalte sind bei der EMRK jedoch nicht möglich, man kann die Konvention nicht anpassen oder verhandeln. Fakt ist: Die Annahme der Initiative bedeutet zwar nicht automatisch eine Kündigung der EMRK, doch würde dadurch zunächst der Vertragsbruch mit Bestimmungen der EMRK autorisiert. Wenn das Bundesgericht nicht mehr in vollem Umfang an die Bestimmungen der EMRK gebunden ist, schwächt dies unmittelbar den Grundrechtsschutz in der Schweiz. Ob die EMRK dann gekündigt würde oder nicht, ist deshalb in der Diskussion um die Initiative erstmals zweitrangig. Klar ist, dass die EMRK als Rückversicherung für unsere Grundrechte mit Annahme wegfallen würde.

  1. «Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bringen uns nichts – ausser Bevormundung.»

Das ist nachweislich falsch. Dank der EMRK werden Lücken in unseren Gesetzen oder Ungenauigkeiten in der Rechtsprechung sichtbar und können korrigiert werden. Dank der EMRK und den Urteilen des EGMR gab es zahlreichen verfahrensrechtliche Fortschritte. Ein Beispiel: Das in Art. 5 EMRK und Art. 6 EMRK enthaltene Recht auf anwaltliche Vertretung, auf einen unabhängigen Richter oder auf ein faires Verfahren haben sowohl das Zivil- als auch das Strafprozessrecht in der Schweiz beeinflusst und die Rechte des Einzelnen gestärkt. Hier findet sich eine Sammlung von Beispielen, wie wichtig die EMRK für die Schweiz ist. Unsere bewegenden Porträts aus der Schweiz zeigen, was es bedeutet, wenn Menschen für ihre Grundrechte kämpfen müssen.

  1. «Die Schweiz will sich nicht mehr von der EU diktieren lassen, was sie zu tun hat. Die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen zeigen, dass die EU uns ihre Regeln aufzwingen will. Die Selbstbestimmungsinitiative ändert das.»

Diese Abstimmung hat nichts mit der EU zu tun. Es ist Teil des Etikettenschwindels der Initianten, von der eigentlichen Absicht abzulenken: dem Angriff auf die Menschenrechte. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) würde in der Schweiz wirkungslos, ebenso die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Das Verhältnis Schweiz-EU ist nicht Inhalt der Initiative. Über Fragen betreffen der Beziehung der Schweiz zur EU, wie etwa einem institutionellen Rahmenabkommen, können die Stimmberechtigten selber bestimmen im Rahmen von Volksabstimmungen. Die Schweiz geht völkerrechtliche Verpflichtungen nur ein, wenn diese mit dem nationalen Recht vereinbar sind. So musste 1971 zum Beispiel erst das Frauenstimmrecht eingeführt werden, damit die Schweiz die EMRK ratifizieren konnte. Der Schweiz wird nichts aufgezwungen; sie konnte und kann immer selbst bestimmen. Deshalb braucht es diese Initiative nicht.

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AUSSTELLUNG MENSCHENRECHTE

Die Ausstellung „Meine Geschichte, mein Recht – bewegende Geschichten aus der Schweiz“ vermittelt, wie unverzichtbar die Menschenrechte sind. Denn nicht nur in der Türkei oder in Russland, sondern auch in der Schweiz werden die Menschenrechte zunehmend in Frage gestellt und sind politischen Angriffen ausgesetzt. Das Team von Schutzfaktor M stellt Fachleute, eine Ausstellung und die richtigen Methoden bereit, um dieses hochaktuelle Thema mit Ihnen im Rahmen von gemeinsam organisierten Veranstaltungen zu vertiefen. Anhand der Geschichten von neun Personen wird gezeigt was es bedeutet, wenn die Menschenrechte plötzlich nicht mehr gelten.

Das Angebot

Das kostenlose Angebot richtet sich an Vereine, Organisationen und weitere Interessensgruppen, die ihren Mitgliedern eine attraktive Gelegenheit bieten möchten, beim hochaktuellen Thema Menschenrechte genauer hinzuschauen.

Die Ausstellung bildet den Rahmen, um darüber ins Gespräch zu kommen, was die Menschenrechte für jede und jeden von uns bedeuten. Die auf leicht aufzuhängenden Stoffbahnen gedruckten Geschichten und die dazugehörigen Video-Interviews machen sichtbar, welche Bedeutung die Menschenrechte in unserem Alltag haben. Gerne helfen wir bei der Planung und stellen auf Wunsch Fachleute für Referate und die Moderation. Für „Menschenrechte im Gespräch“ haben wir spezielle Module entwickelt, welche den echten Dialog fördern und eine lebhafte Alternative zu den herkömmlichen Podiumsdiskussionen darstellen. Mehr dazu online.

Die Ausstellung

Die Porträts stehen als mobile Ausstellung und online mit Videointerviews zur Verfügung. Die Ausstellung besteht aus 10 Stoffbahnen mit Ausstellungs-broschüre in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Die Stoffbahnen mit den Massen 140cm x 60cm sind mit Metallösen versehen und können an die Wand oder an einer Schnur in den Raum gehängt werden. Sie werden als Rollen in einer Box per Post zugeschickt und müssen gleich verpackt wieder zurückgesandt werden. Zu jeder Ausstellung werden standardmässig 200 Broschüren geliefert, auf Wunsch auch mehr. Die Broschüren dürfen von den Besucher_innen gratis oder gegen einen Unkostenbeitrag mitgenommen werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf und füllen Sie dafür das Formular (hier rechts) aus. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

AKTIV WERDEN GEGEN DIE SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE

Wir sind im Abstimmungskampf gegen die trügerische "Selbstbestimmungs-Initiative" mit on- und offline-Aktionen präsent. So können Sie mithelfen, dass die Kampagne noch sichtbarer wird:

Mitmachen bei Aktion "Trojanisches Pferd" Mit diesem starken Symbol entlarven wir die trügerische Selbstbestimmungs-Initiative. In 5 Städten rufen wir bis zum 10. November zu einer Aktion auf, für die wir möglichst viele Menschen mobilisieren möchten. Mehr Infos dazu HIER.

Einer Regiogruppe beitreten Wir brauchen Ihre Unterstützung auf lokaler Ebene. Es gibt bisher Regiogruppen in Zürich, Luzern, Bern und Basel. Diese zeigen unsere Ausstellung, organisieren Stand- oder Flyeraktionen, veranstalten eine Podiumsdiskussion oder einen Workshop und pflegen unser Netzwerk vor Ort.

Melden Sie sich unverbindlich und nehmen sie an einem Treffen der Regiogruppe in Ihrer Nähe teil. So können Sie dazu beitragen, dass unsere Anliegen in möglichst unterschiedlichen und vielen Kreisen verstanden werden. An einigen Orten gibt es Interessenten aber noch keine Regiogruppe. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Sie mit anderen Interessenten vernetzen können.

Kampagne multiplizieren Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Lust haben für die Allianz der Zivilgesellschaft eine der folgenden Aufgaben zu übernehmen: Zu einer starken Präsenz und Weiterverbreitung der Kampagne Schutzfaktor M auf Facebook, Twitter, Youtube, Instagram und anderen Social Media Kanälen beitragen

In den Medien Kommentare und Leserbriefe schreiben und uns auf interessante Inhalte aufmerksam machen, damit wir reagieren können

SPENDEN

DANKE FÜR IHR WICHTIGES ENGAGEMENT Die trügerische SVP-Selbstbestimmungs-Initiative kommt am 25. November 2018 zur Abstimmung. Wir haben es mit einer sehr finanzstarken und heftigen Pro-Kampagne zu tun. Mit Ihrer Unterstützung sind wir dagegen gewappnet: Die 115 Partnerorganisationen unserer Allianz engagieren sich tatkräftig und wir verfügen über starke Argumente und eine schnittige Kampagne. Um eine starke Kampagne fahren zu können, sind wir auf finanzielle Mittel angewiesen.

Kontoangaben

Einzahlung für: Berner Kantonalbank AG, 3001 Bern
Zugunsten von: Verein Dialog EMRK, 3000 Bern
IBAN: CH65 0079 0042 9281 1595 1
Swift code: KBBECH22 / BIC: 790
PC-Konto: 30-106-9
Zahlungsgrund: Spende, Vorname und Name
Einzahlungsschein als PDF

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Das Team von Allianz der Zivilgesellschaft​ I Schutzfaktor M

PARTNERORGANISATIONEN

Die folgenden Partnerorganisationen unterstützen die Anliegen der Informationskampagne Schutzfaktor M:

Agile.ch

Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter - ACAT Schweiz

Alliance Sud

Alliance f - Bund Schweizerischer Frauenorganisationen

Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM)

Amnesty International Schweiz

Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung

Augenauf

AvenirSocial

Beratungsstelle kokon

Brot für alle

Caritas Schweiz

Centre de conseils et d’appui pour les jeunes en matière de droits de l’homme - Codap​

Centre de Contact Suisses-Immigrés CCSI

Centre Social Protestant - CSP

CFD - Die feministische Friedensorganisation

Cooperazione Internationale Suisse - COOPI

Coordination Asile Genève​

Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ

Dachverband Regenbogenfamilien

Demokratische JuristInnen und Juristen Schweiz - DJS

Dialog Ethik

Digitale Gesellschaft

Dignitas

Eirene Suisse

Europe's Human Rights Watchdog

Evangelische Frauen Schweiz - EFS

Evangelische Mennoniten-Gemeinde - Bern

Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration - FIZ

Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern - FABIA

Fastenopfer

fels – Freundinnen, Freunde und Eltern von Lesben und Schwulen, aller LGBT*

Forschungsgemeinschaft Mensch im Recht

Frauen für den Frieden

Freidenker-Vereinigung der Schweiz

FriedensFrauen Weltweit (PeaceWomen Across the Globe)

Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus- gggfon

Gesellschaft für bedrohte Völker

Gesellschaft offene und moderne Schweiz (GomS)

Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz

Grundrechte.ch

Habs Queer Basel

Haus der Religionen Bern

Helvetas

Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz - HEKS

Humanrights.ch

IG Binational

IG Sozialhilfe

Inclusion Handicap

Interessengemeinschaft geschiedener & getrennt lebender Männer - IGM Schweiz​

Internationale Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit - IVVFR

​Internationaler Versöhnungsbund Schweiz - IFOR

Internetcafé Planet13

​Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz - IRAS COTIS

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Schweiz - JRS

Jüdische Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit in Israel/Palästina - JVJP

Juristinnen Schweiz

Justitia et Pax

Kinderanwaltschaft Schweiz

Kinderschutz Schweiz

Kindesschutzorganisation Schweiz - KiSOS

Lesbensorganisation Schweiz - LOS

Ligue suisse des droits de l'Homme - section vaudoise

Mädchenhaus Zürich

Männer.ch

Migration und Menschenrechte

Movimento dei Senza Voce

National Coalition Building Institute Schweiz - NCBI

Nationaler Branchenverband für Institutionen für Menschen mit Behinderungen Schweiz INSOS

Network - Gay Leadership

Netzwerk Asyl Aargau

Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Neue Europäische Bewegung Schweiz - NEBS

OeME-Kommission der Evang.-ref. Gesamtkirchgemeinde Bern

Peace Brigades International - PBI​

Peace Watch Switzerland

Pink Cross

Pro Juventute

Pro Mente Sana

Pro Senectute

Procap

Public Eye

Reporter ohne Grenzen Schweiz

Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich - SPAZ

Save the Children

Schlupfhuus Zürich

Schweizer Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention - SGEMKO

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände - SAJV

Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

Schweizerische Flüchtlingshilfe - SFH

Schweizerische Helsinki Vereinigung für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte

Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund SIG

Schweizerische Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ-CH)

Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz

Schweizerischer Friedensrat

Schweizerischer Katholischer Frauenbund - SKF

Schweizerisches Arbeiterhilfswerk - SAH

Sensability Academy

Solidar Suisse

Solidarité sans frontières - SOSF

Solinetz

Sozialinfo.ch

Stiftung für Freiheit und Menschenrechte

Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus - GRA

Stiftung Sarah Oberson

Stiftung Soziokultur Schweiz

Stopexclusion

StrickWärme

Swissaid

Täuferisches Forum für Frieden und Gerechtigkeit

Terre des Hommes Schweiz

Terre des Femmes Schweiz

Transgender Network Switzerland - TGNS

Unisourds

Unser Recht – Notre Droit – Nostro Diritto – Noss Dretg

Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie in der Schweiz - vahs

Vivre Ensemble

votez.ch

Young European Swiss

UNSER ANLIEGEN

Die «Allianz der Zivilgesellschaft»​ engagiert sich mit bisher 120 Organisationen gegen die trügerische "Selbstbestimmungs-Initiative". Eine Annahme der Initiative würde unsere Rechte massiv beschneiden und unsere Demokratie schwächen. Denn der Schutz unserer Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) würde wirkungslos. Partnerorgnisationen aus den Bereichen Kinderrechte, Behindertenrechte, Recht von älteren Menschen, LGBT, Frauenrechte, Datenschutz, Entwicklungszusammenarbeit u.a. setzen sich dafür ein, dass die Europäische Menschenrechtskonvention als Rückversicherung für unsere Grundrechte erhalten bleibt. Die Kampagne fördert gleichzeitig das Verständnis und den Dialog bezüglich der Bedeutung der EMRK und für die Schweiz, für Europa und für den internationalen Menschenrechtsschutz. Liste Partnerorganisationen gegen die SBI

16_rote_karte_aktion.jpg Rote Karte Aktion gegen Selbstbestimmungsinitiative Auch in der Schweiz sind die Menschenrechte politischen Angriffen ausgesetzt. Allem voran durch die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“. Ausgerechnet die Schweiz würde durch eine faktische Aushebelung der EMRK diesen weltweit einzigartigen Menschenrechtsschutz schwächen. Doch diese Initiative steht nicht allein. In den letzten Jahren wurden dem Schweizer Volk mehrere Volksinitiativen zur Abstimmung vorgelegt, deren Inhalte aus menschenrechtlicher Sicht problematisch waren. Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass uns die EMRK auch in Zukunft als Rückversicherung schützt.

Die «Allianz der Zivilgesellschaft»​ war unter dem Namen Schutzfaktor M bereits ab 2014 aktiv und der SVP immer einen Schritt voraus. Noch bevor die sog. "Selbstbestimmungsinitiative" lanciert wurde, startete Schutzfaktor M eine Sensibilisierungskampagne. Die Kampagne informierte auf einfache und verständliche Weise, warum die Menschenrechte ein so wichtiger Schutzfaktor für jeden und jede von uns sind. Mit Medienarbeit zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und zahlreichen Dokumentationen machte die Kamapgne die Bedeutung der EMRK für die Schweiz sichtbar. Nach mehreren Volksabstimmungen in der Vergangenheit, welche Grundrechte verletzen, will Schutzfaktor M den Dialog zu den Menschenrechten nachhaltig fördern. Mit der Wanderausstellung "Meine Geschichte, mein Recht", die seit September 2017 in der ganzen Schweiz bereits 70 Mal gezeigt wurde, trägt Schutzfaktor M zum Verständnis bezüglich Menschenrechten bei und etabliert einen Dialog. Seit Mai 2018 engagiert sich Schutzfaktor M als «Allianz der Zivilgesellschaft»​ gegen die SBI. Es braucht die Stimme der Zivilgesellschaft, die sich gegen diesen Angriff auf unsere Rechte wehrt und auf eine deutliche Ablehnung der SBI am 25. November 2018 hinarbeitet.

Struktur

Die Kampagne wird vom Verein Dialog EMRK getragen, der 2014 konstituiert wurde, um den Grundrechtsschutz in der Schweiz über Vernetzung, Information und Sensibilisierung zu fördern. Zu den Projekten des Vereins gehören Medienarbeit über die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg, Informationsmaterialien zum Menschenrechtsschutz in der Schweiz, Runde Tische mit Parlamentarier_innen zu aktuellen menschenrechtsrelevanten Themen und Veranstaltungen. Seit Mai 2018 ist der Verein als Allianz der Zivilgesellschaft nun auch aktiv gegen die sog. Selbstbestimmungs-Initiatve. Initiantin ist Andrea Huber, die Geschäftsführerin des Vereins (Zeitngsartikel NZZ). Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen sind Mitglieder des Vereins, der über eine Geschäftsstelle / Kampagneleitung verfügt. Der Vorstand besteht aus sieben Vertreter_innen von Partnerorganisationen und drei Privatpersonen. Ein Beirat mit Privatpersonen aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt die Kampagne beratend.

Finanzierung Die Vereinstätigkeiten werden über Mitgliederbeiträge, Spenden und Stiftungsbeiträge finanziert und mit viel ehrenamtlicher Arbeit unterstützt. Der Verein Dialog EMKR ist von der Steuerverwaltung des Kantons Bern seit 2014 als gemeinnützige Organisation anerkannt und schweizweit steuerbefreit. Die Jahresberichte mit Jahresrechnung sind unten als PDF verfügbar.

BEIRAT

Der Beirat von Schutzfaktor M hat eine beratende Funktion für die Geschäftsleitung und den Vorstand des Trägervereins Dialog EMRK. Der Beirat trifft sich zwei Mal pro Jahr. Hier finden Sie Videostatements des Beirats gegen die Selbstbestimmungs-Initiative.

PRÄSIDENT_IN

Claudine Esseiva Berner Stadträtin, FDP Ehm. Generalsekretärin der FDP-Frauen Schweiz (2008 - 2017)

MITGLIEDER

Paolo Bernasconi Ehm. Staatsanwalt des Kantons Tessin Ehm. Dozent (dr.h.c.) für internationales Wirtschaftsrecht Universität St. Gallen und Zürich Gründer des Film Festival Diritti Umani Lugano und Mailand Ehrenmitglied des Internationalen Komitees des Roten Kreuz President von Ethics and Compliance Switzerland

Frank Bodin Chairman & CEO Havas AG Präsident ADC Switzerland Kommunikationsrat ks/cs Kommunikation Schweiz Beirat Center for Communication der HWZ Beirat Swiss Media Forum, Stiftungsrat MyHandicap, Botschafter Cybathlon

Cécile Bühlmann Nationalrätin, Grüne Partei Luzern (1991 - 2005) Stiftungsratspräsidentin von Greenpeace Schweiz (seit 2006) Geschäftsleiterin der feministischen Friedensorganisation cfd (2005 - 2013) Vizepräsidentin der Eidg. Kommission gegen Rassismus EKR (1995 - 2007)

Martina Caroni Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, Universität Luzern

Sylvia Egli von Matt Vizepräsidentin der Eidgenössischen Medienkommission EMEK Direktorin MAZ - Die Schweizer Journalistenschule, Luzern (1998 - 2014) Inlandredaktorin beim Tages-Anzeiger (1988 - 1996)

Peter Forstmoser Professor für Privatrecht, Universität Zürich (1978 - 2008) Partner der Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey AG, Zürich (seit 1975)

Hans-Peter Fricker Co-Leiter Club Helvétique Präsident der Max Havelaar-Stiftung Schweiz CEO WWF Schweiz (2004 - 2012) Direktor der Schweiz. Multiple Sklerose Gesellschaft (1995 - 2003) Mitglied der Geschäftsleitung von Schweizer Radio DRS (1985 - 1995)

Thomas Greminger Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE (seit 2017) Botschafter und Stv. Direktor, Chef Regionale Zusammenarbeit, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA (2015 - 2017) Chef der Ständigen Vertretung der Schweiz bei der OSZE und der UNO in Wien (2010 - 2015)

Gerda Hauck Ehm. Präsidentin des Haus der Religionen – Dialog der Kulturen in Bern Integrationsbeauftragte der Stadt Bern (2001 - 2007)

Stefan Haupt Freischaffender Filmemacher und Regisseur (seit 1989) Schweizer Filmpreis 2014 für "Der Kreis" und 2002 für „Utopia Blues“

Patricia Horgan Banker, Managing Director Credit Suisse (2008 - 2016) Früher tätig bei Deutsche Bank (2003 – 2008), Standard Chartered Bank (1999-2001), UBS (1982 – 1999) Präsidentin Verein Room to Read Schweiz

Thomas Isler Freier Dokumentarfilmer, Künstler und Dozent an verschiedenen Filmschulen (seit 1998) Regisseur des Dokumentarfilms „Die Demokratie ist los“

Georg Kreis Leiter des interdisziplinären Europainstituts der Universität Basel (1993 - 2011) Professor für Neuere Allgemeine Geschichte und Schweizergeschichte, Universität Basel (bis 2010) Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (1995 - 2011)

Joëlle Kuntz Journalistin bei verschiedenen französischsprachigen Medien, v.a. für politische und historische Essays (seit 1971) Autorin von "Die Schweiz einmal anders" und "Die Schweiz oder die Kunst der Abhängigkeit"

Susanne Leuzinger Bundesrichterin (1996 - 2015) Präsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (2006) Vizepräsidentin des Bundesgerichts (2007 - 2010)

Dick Marty Ständerat, FDP Tessin (1995 - 2011) Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (1998 - 2011)

Christa Markwalder Nationalrätin (seit 2013) und Nationalratspräsidentin (2016), FDP Bern Mitglied und ehm. Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission (seit 2003)

Markus Mugglin Ökonom und selbstständiger Journalist Journalist beim Schweizer Radio SRF: Leiter der Sendung Echo der Zeit (2009 - 2012), Korrespondent für UNO- und globale Wirtschaftsfragen (2004 - 2009), EU-Korrespondent in Brüssel (1993 - 1998)

Giusep Nay Bundesgerichtspräsident (2004 - 2006) Richter am Schweizerischen Bundesgericht (1989 - 2006) Co-Leiter Club Helvétique

Anne Petitpierre Ehrenmitglied und ehm. Vizepräsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK (seit 1987) Honorarprofessorin für Rechtswissenschaften, Universität Genf (1993 - 2009) Grossrätin der FDP Genf (1977 - 1985)

Daniele Piazza Bundeshauskorrespondent für das Tessiner Radio und Fernsehen RSI (von 1978 - 2013)

René Rhinow Ständerat, FDP Baselland (1987 – 1999), Ständeratspräsident (1999) Präsident verschiedener Parlamentarischer Kommissionen (u.a. der Staatspolitischen Kommission, der Aussenpolitischen Kommission, der Verfassungskommission), Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Präsident des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK (2001 - 2011) Professor für Öffentliches Recht, Universität Basel (1982 - 2006)

Raymond Saner Professor für Internationale Beziehungen und Internationales Management, Sciences Po Paris und Universität Basel Direktor des Centre for Socio-Eco-Nomic-Development CSEND, Genf

Barbara Schmid-Federer Nationalrätin, CVP Zürich (seit 2007) Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) und der Gerichtskommission (GK), der ständigen Subkommissionen Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Familienpolitik, Co-Präsidentin Parlamentarische Gruppe Familienpolitik, Bundesversammlung (seit 2014), Präsidentin Arbeitsgruppe Familienpolitik CVP Schweiz (seit 2014) Präsidentin des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich (seit 2011)

Ruth Schweikert Schriftstellerin Mitbegründerin des Vereins Kunst+Politik

Peter Stämpfli Verwaltungsratspräsident der Stämpfli Verlag AG, Bern Mitbegründer der Unternehmerinitiative Fokus Bern

Marco Solari Lic ès sc.soc. Delegierter des Bundesrates für die 700. Jahrfeier der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1988 - 1992) Delegierter des Verwaltungsrates, Migros-Genossenschafts-Bund (1992 - 1997) Stv. Konzernchef von Ringier AG (1997 - 2004) Präsident Ente ticinese per Il turismo (1997 - 2015)

Peter Studer Mitinitiant des "Dringender Aufrufs" gegen die Durchsetzungsinitiative Chefredaktor des Tages-Anzeigers (1978 - 1987) und des Schweizer Fernsehens (1989 - 1999) Präsident des Schweizer Presserates (2001 - 2007)

Evelyne Sturm Geschäftsführerin des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR (seit 2013)

Jean-Daniel Vigny Internationaler Experte für Menschenrechte fürs EDA und Mitglied des Vorstands des International Service for Human Rights, Genf Minister, Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen in Genf (2000-2007 und 2011-2012) und in New York (2007 - 2011) Stellvertretender Leiter der Abteilung Menschliche Sicherheit und Leiter der Sektion der Menschenrechtspolitik des EDA (1994 - 2000)

Mark E. Villiger Richter für Liechtenstein am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Strassburg (2006 - 2015) Titularprofessor für Völker- und Europarecht, Universität Zürich

VORSTAND

Hier finden Sie Videostatements von unseren Vorstands- und Partnermitgliedern.

MARC_MOSER_WEB.JPG Marc Moser Inclusion Handicap Marc Moser Inclusion Handicap Marc Moser ist Kommunikationsverantwortlicher von Inclusion Handicap, dem Dachverband von 25 gesamtschweizerischen und sprachregionalen Behindertenorganisationen. Ein zentrales Anliegen ist die Umsetzung der erst seit 2014 in Kraft getretenen UNO-Behindertenrechtskonvention.

"Menschenrechte sind ein wichtiges Instrument, um die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen. Würde die Antimenschenrechts- initiative angenommen, wäre das ein massiver Rückschlag. Inclusion Handicap engagiert sich bei Schutzfaktor M, weil Menschenrechte uns alle etwas angehen: Aus vielen Minderheiten wird eine grosse Mehrheit, welche diesen Angriff auf unsere Grundwerte abwehrt."

Kontakt: marc.moser@inclusion-handicap.ch​

REGULA OTT Regula Ott Katholischer Frauenbund Regula Ott Schweizerischer Katholischer Frauenbund Regula Ott arbeitet beim Schweizerischen Katholischen Frauenbund als Leiterin der Bereiche Bildung, Ethik und Theologie. Der Schweizerische Katholische Frauenbund ist ein grosses Frauen-Netzwerk mit 130'000 Mitgliedern, die viel Freiwilligenarbeit in Gemeinden leisten. Der SKF engagiert sich für die Rechte von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche.

"Menschenrechte sind wichtig für eine gerechte Schweiz. Das zeigt der Blick nach Strassburg: Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits Urteile gefällt, welche die Gleichstellung in unserem Land förderten, etwa beim Thema IV-Renten. Deshalb engagieren wir vom SKF uns gegen die Anti-Menschenrechtsinitiative."

Kontakt: regula.ott@frauenbund.ch​

ROMAN HEGGLI Roman Heggli Gleichstellungskommission Basel-Stadt LGBT+ Pink Cross Roman Heggli Pink Cross Roman Heggli ist Stv. Geschäftsleiter von Pink Cross und leitet die Milchjugend, die LGBT+ Jugendorganisation der Deutschschweiz. Pink Cross ist der Dachverband der schwulen Männer und arbeitet eng mit der Lesbenorganisation Schweiz und dem Transgender Network Switzerland zusammen.

"In den vergangenen Jahren wurden bei der gesellschaftlichen Anerkennung von LGBT+-Menschen wichtige Fortschritte erzielt. Die Menschenrechte spielten dabei eine zentrale Rolle. Diesen Schutz will unsere Community deshalb unbedingt bewahren."

Kontakt: roman.heggli@pinkcross.ch​

ANDREAS TSCHOEPE SCHUTZFAKTOR M Andreas Tschoepe Schutzfaktor M Andreas Tschöpe Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) Andreas Tschöpe ist Geschäftsleiter der SAJV. Die SAJV ist der Dachverband von rund 60 Jugendorganisationen. Die SAJV fördert das Engagement und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Beides erachtet sie als Rechte der Kinder, wie sie auch in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten sind.

"Auch Kinder und Jugendliche sind vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Menschenrechte schützen und stärken sie. Deshalb engagieren wir uns gegen die Anti-Menschenrechtsinitiative. "

Kontakt: andreas.tschoepe@sajv.ch​

NORBERT BOLLOW DIGITALE GESELLSCHAFT Norbert Bollow Digitale Gesellschaft Norbert Bollow Digitale Gesellschaft Norbert Bollow ist Präsident der Digitalen Gesellschaft und international einer der Convener der Just Net Coalition. Die Digitale Gesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein, der zu Konsumenten- und Rechtsfragen im digitalen Raum informiert und berät, Technologiefolgen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte abschätzt, sowie Dienste, Software-Projekte und Workshops zur "digitalen Selbstverteidigung" anbietet.

"Damit im digitalen Zeitalter das Recht auf Privatsphäre geschützt bleibt, brauchen wir durchsetzbare Menschenrechte. Die EMRK garantiert sie uns."

Kontakt: norbert@digitale-gesellschaft.ch

REGULA KOLAR SCHUTZFAKTOR M Regula Kolar Schutzfaktor M Regula Kolar Juristinnen Schweiz Regula Kolar ist Geschäftsführerin der Juristinnen Schweiz und der NGO-Koordination post Beijing Schweiz. Juristinnen Schweiz ist ein Verein, der die Vernetzung, den Austausch und die Zusammenarbeit der Juristinnen untereinander fördert und verstärkt, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

"Menschenrechte sind auch Frauenrechte. Deshalb ist für "Juristinnen Schweiz" die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) unantastbar. Auf genau diese zielt aber die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Wird sie angenommen, sind unsere Menschenrechte gefährdet."

Kontakt: regula.kolar@lawandwomen.ch​

MICHAEL_FLÜCKIGER Michael Flickiger Michael Flückiger Schweizerische Flüchtlingshilfe Michael Flückiger ist Leiter Kommunikation der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist der Dachverband der in der Schweiz tätigen NGO im Bereich Flucht und Asyl. Aktuelle Mitglieder sind Caritas, Heks, Amnesty International, SAH, VSJF. Die SFH verteidigt die Rechte der Flüchtlinge.

"Menschen auf der Flucht sind besonders verletzlich, deshalb sind die Menschenrechte für sie von grosser Bedeutung. Doch Menschenrechte sind auch Grundrechte, von denen wir alle profitieren. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP greift diesen Schutz frontal an - sie schadet also uns allen, nicht nur Flüchtlingen."

Kontakt: michael.flueckiger@fluechtlingshilfe.ch

DORIS ANGST Doris Angst Doris Angst

Doris Angst, lic.phil., DAS in Law, war 1995-2014 Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR. Heute publiziert sie zum Minderheitenschutz und ist als unabhängige Expertin tätig.

"Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung und Ausgrenzung ist ein wichtiges Menschenrecht. Auch Minderheiten haben ein Anrecht auf Entfaltung und Chancengleichheit, dies lehrte mich meine berufliche Tätigkeit für die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus. Es gibt noch viel zu tun!"

Kontakt: doris.angst@schutzfaktor-m.ch

KUNO KÄLIN Kuno Kälin Kuno Kälin Finanzen Kuno Kälin führt seit fast 30 Jahren sein eigenes Treuhandbüro. Er war fast 40 Jahre aktives vpod-Mitglied und vertrat das Grüne Bündnis 1987-1995 im Luzerner Kantonsrat.

"Ich ging noch mit Verdingkindern zur Schule, sie taten mir leid. Aber mir war damals nicht bewusst, dass ihre Menschenrechte verletzt wurden. So etwas darf sich nie mehr wiederholen. Deswegen engagiere ich mich in der Kampagne von Schutzfaktor M."

Kontakt: kuno.kaelin@schutzfaktor-m.ch

JANA MALETIC Jana Maletic Jana Maletic Vorstandspräsidentin Jana Maletic ist Rechtsanwältin bei der Caritas Anwaltschaft und war mehrere Jahre als Rechtsberaterin bei der Frauenberatungsstelle Infra tätig. In ihrer täglichen Arbeit ist sie mit der Verletzung von Menschenrechten konfrontiert.

"Der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verdanken wir das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in der Schweiz. Jede und jeder von uns kann zu einer Minderheit gehören - je nach Fragestellung. Als Seconda und Anwältin kämpfe ich für den Erhalt unseres Schutzfaktors EMRK."

Kontakt:jana.maletic@schutzfaktor-m.ch

GESCHÄFTSSTELLE

Administrator Andrea Huber ist Initiantin und Geschäftsführerin von Schutzfaktor M, der «Allianz der Zivilgesellschaft gegen die Selbstbeschneidungs-Initiative»

Andrea Huber Initiantin & Geschäftsführerin

Andrea Huber hat an der Universität Bern Politikwissenschaften mit Rechts- und Medienwissenschaften studiert. Sie arbeitete als Kommunikationsverantwortliche der Berner Fachhochschule und als Co-Leiterin von Amnesty International Schweiz. Danach machte sie sich als Fachperson für Menschenrechte und Kommunikation selbständig. Sie war privat jahrelang gegen die Todesstrafe in den USA engagiert. Bereits 2013 hat sie mit den Vorbereitungen zum Aufbau der Kampange "Schutzfaktor M" begonnen - als klar wurde, dass die Europäische Menschenrechtskonvention zur politischen Zielscheibe wird.

Kontakt: andrea.huber@schutzfaktor-m.ch

Susanne Rudolf Kampagnenkoordination

Susanne Rudolf ist eine Marketing- und Kommunikationsspezialistin aus Zürich. Nach ihrem Ethnologie- und Geschichtsstudium arbeitete sie einige Jahre in der Privatwirtschaft. Zuletzt hat sie als Marketing- und Fundraisingverantwortliche bei Public Eye (vormals Erklärung von Bern) gearbeitet.

Kontakt: susanne.rudolf@schutzfaktor-m.ch

Xenia Hediger Xenia Hediger Projektleitung Ausstellung, Administration Xenia Hediger hat Ethnologie und Theologie in Basel studiert und in Freiburg im Breisgau einen Master in Interdisziplinärer Anthropologie abgeschlossen. Zuletzt hat sie für Mission 21 in Basel in der Personalabteilung gearbeitet.

Kontakt: xenia.hediger@schutzfaktor-m.ch

Lea Schreier Kampagnenassistentin

Lea Schreier studiert an der Universität Bern Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politikwissenschaften. Nach Erfahrungen im Journalismus bei den az Medien unterstützt sie nun das ganze Team in der Kampagnenkoordination.

Kontakt: lea.schreier@schutzfaktor-m.ch

Esther Hulliger Buchhalterin

Die Buchhalterin Esther Hulliger ist nach einer kaufmännischen Lehre den Zahlen stets verbunden geblieben. Sie arbeitete in einem Treuhandbüro und war in verschiedenen Firmen als Sachbearbeiterin Finanzen tätig, zuletzt in der Finanzverwaltung einer Berner Gemeinde. Im ausserberuflichen Umfeld engagiert sie sich in diversen Organisationen und Vereinen – auch dort meist im Verantwortungsbereich Finanzen. Für den Verein Dialog EMRK führt sie seit 2015 die Buchhaltung.